Heute morgen wurde eine 25-jährige
Aktivistin aus Berlin u.a. vom Vorwurf der versuchten gefährlichen Körperverletzung
vor dem Amtsgericht Köln freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft hatte ihr vorgeworfen, als Teilnehmerin des 6. antirassistischen
Grenzcamps im Sommer 2003 in Köln-Poll Eier auf einem Aufmarsch faschistischer
Gruppierungen (der „freien Kameradschaften“) geworfen zu haben.
In diesem Zusammenhang galten die Eier als gefährliches Werkzeug, die
dazu geeignet gewesen sein sollen, die FaschistInnen ernsthaft zu verletzen.
(Es ging tatsächlich auch um die Frage, ob „roh“ oder „gekocht“!)
Dies ist schon der zweite Prozess gegen eine Camperin. Am 8. Januar endete
der erste Prozess in Buxtehude bei Hamburg mit einer Einstellung des Verfahrens.
Schon im Vorfeld des Kölner
Prozesses wollten Rechtsanwalt Reinecke und Richter Klimmer das Verfahren
einstellen, doch die Staatsanwaltschaft bestand auf der Durchführung
des Prozesses, um die Grenzcamperin mit Hilfe von PolizeizeugInnen zu überführen.
Tatsächlich stand aber die Aussage einer Polizistin im Widerspruch zu
ihrer ersten schriftlichen Aussage und einem Polizeivideo. Nach dieser peinlichen
Vorführung sah sich selbst die Staatsanwältin genötigt, auf
Freispruch zu plädieren... Für Angeklagte und Polizei eine Nullnummer,
für die anwesenden UnterstützerInnen eine amüsante Darbietung.
Übrigens: bei einem Freispruch werden in jedem Falle sämtliche Gerichts-
und Anreisekosten vom Staat getragen im Gegensatz zu einer Einstellung des
Verfahrens wo immer noch eine geringe Schuld anerkannt wird und anfallende
Kosten nur teilweise (oder ganz) übernommen werden.
Eierwürfe gegen FaschistInnen
werden schnell und konsequent von der Justiz verfolgt, während Staat
und Gesellschaft täglich MigrantInnen und Flüchtlinge durch rassistische
Kontrollen, Abschiebeknäste, Abschiebungen usw. körperlich und seelisch
misshandeln. Die Deutung eines Eierwurfs zur gefährlichen Gewalttat hatte
allein den Zweck, aktiven Antirassismus zu kriminalisieren und in der Zukunft
zu erschweren. Unter diesem Gesichtspunkt sind auch die frühzeitige gewaltsame
Räumung des Grenzcamps am 9. August 2003 und die über 400 Ermittlungsverfahren
zu werten. Weitere Strafprozesse werden bald folgen.
In diesem Zusammenhang muss auch der nächste Prozess wegen Hausfriedensbruch
auf dem Kölner „Flüchtlingsschiff“ am 5.2.2004 um 12:00
Uhr im Amtsgericht Köln (Luxemburger Straße 101, Raum 112) erwähnt
werden. Kommt alle!
Weiterkämpfen!
camp03soli