So, da
sind wir wieder in Rekordzeit bei Euch gelandet – aber euren Reaktionen nach
ist es ja eh egal. Wir können uns gut an Menschen erinnern, die die ihnen nicht
genehmen Zeitschriften u.ä. im Ofen verfeuerten. d.b.d.h.k.p.u.a.k.k.u. – oder?
Also zeigt ein wenig mehr Begeisterung oder Solidarität... Sehr gefreut hat uns
die rege Inanspruchnahme unserer Internetausgabe, (die da folgende Adresse hat:
www.infoladen.de/il/sljena/future.html),
die laut Statistik doch jeden Monat und für jede Ausgabe bis zu 60 LeserInnen
findet. Aber über Spenden und sonstige Mitarbeit wären wir erst recht
begeistert. Das fürs Erste...
The FUTURE is unwritten, c/o
Schwarzes Loch, PF 100841, 07708 Jena
oder the.future.is.unwritten@gmx.net
Wenn junge(?) Nazis träumen...
Die Todesstrafe in den USA (Stand
Juli 1992)
Rote-Hilfe-Broschüre beschlagnahmt
ÖSTERREICH: MASSIVE REPRESSIONEN IN GRAZ
Jena: Zweiter Prozeß wegen
CDU-Stand
KEIN MENSCH IST ILLEGAL LÄSST SICH NICHT EINSCHÜCHTERN
Weimar: Kriegsdienstverweiger im Jugendarrest
Folter in Gefängnissen in Prag
Seht ihr nicht, daß ihr zuviele
seid?
Rassistischer Überfall in Arnstadt und Polizeiwillkür gegen Opfer
Chronik rechtsextremer Übergriffe
September 2000
Am 9. November wird die Volkshochschule Jena um
18.30 Uhr im Uni-Hauptgebäude, Eingang Schlossgasse den umstrittenen Film
"Extremismus in Thüringen" zeigen und mit "kompetenten
Gesprächspartnern" (so die Vorankündigung) zur Diskussion stellen. Wir
halten es für wichtig, bei dieser Veranstaltung präsent zu sein und
mitzudiskutieren. Ausdrücklich allerdings
wollen wir die Veranstaltung nicht verhindern. Eine Anmeldung wird von der VHS
dezidiert erbeten, Adresse und Telefonnummer stehen unten. Über reges Interesse
derer, die diesen vom Thüringer Verfassungsschutz initiierten Film nicht gut
finden, würden wir uns freuen!! Wir sollten unsere Ablehnung dort qualifiziert
vertreten, Argumente gibt es genug. Und für den 62. Jahrestag der Pogrome von
1938 hätte es auch eine Menge guter Alternativen zu dieser Veranstaltung
gegeben. Volkshochschule der Stadt Jena
Friedrich-Wolf-Str. 2, 07743 Jena
Tel.: (03641) 4682-0, Fax: (03641) 4682-17 Anmeldeverfahren: Telefonisch
anmelden (Tel. 03641/4682-0).
Eine antifaschistische Demo findet am 02.12.2000 in Nordhausen
statt. Treffpunkt ist der Theaterplatz, Beginn 14.00 Uhr. Motto:
„Antifaschistisch leben, antifaschistisch handeln!“
Am 11.11.00
wollen die Faschos in Grimma einen Fackelmarsch veranstalten;
Gegenaktionen sind in Planung.
Neulich, da
ging ein Ruck durchs Land: Lange Zeit verging ohne einen solchen, aber nun sind
sie alle aufgewacht – und haben Blood & Honour und White Youth verboten.
Nun ja, wer auf Gesetze und so was steht, der oder die mag das gut gefunden
haben; ganz falsch war es sicher nicht. Und so richtig gerechnet hat damit auch
keineR. Interessanterweise ist die B&H-Sektion Nordmark vom Verbot nahezu
unbehelligt geblieben; statt dessen durften sich diese weiter in der
Organisation von Nazikonzerten üben. Der zuständige Staatsschutz mochte das
dann lieber nicht kommentieren. Das wollen wir hier lieber auch nicht, wir
kommen mal lieber auf den Titel dieses Artikels zu sprechen.
Nur wenig Zeit war nach dem Verbot vergangen, als
sich die regionale Neonazikaderschmiede namens Thüringer Heimatschutz beeilte,
eine Erklärung an die mehr oder weniger (des-)interessierte Presse zu schicken.
Ihr Inhalt ganz kurz: Der THS war dieses nicht, ist jenes nicht, will nur das
und nicht so was und überhaupt sind sie die „Guten“ – wer´s glaubt, ist selber
schuld. Deshalb nehmen wir jetzt einfach mal dieses Sammelsurium auseinander:
„(1.) Thüringer Kameradschaften sind keine
Teilorganisationen des THS i.S.v. §3 Abs.III S.1 VereinsG.“
Richtig ist: Wenn nicht Kameradschaften, was dann?
Wasserflaschen? Die Jenaer Sektion des THS trat bis zu ihrer Umbenennung in „Nationaler
Widerstand Jena“ als „Kameradschaft Jena“ auf. Die „Kameradschaft
Gera“ fungiert als selbiger für Gera. Weiterhin möchten wir an dieser
Stelle mal aus einer anderen, älteren Presseerklärung des THS zitieren: „Wir
können heute eine Ausdehnung des THS vermelden. Am Freitag dem 23.6.00 bildeten die Kameradschaft Eisenach,
der Nationale Widerstand Schmalkalden,
die Kameradschaft Unstrut-Hainich, die Kameradschaft Bad Liebenstein
und das Anti-Antifaschistische Komitee Eisenach das Nationale und Soziale
Aktionsbündnis Westthüringen. ...
Weiterhin unterstellt sich das Aktionsbündnis dem Thüringer Heimatschutz, der
damit auch eine Sektion in Eisenach besitzt. ... (Hervorhebung nicht im
Original) Hm, Patrick Wieschke – Verfasser dieser Zeilen, NPD-Kader,
Verdächtiger im Bombenanschlag auf einen Döner-Stand, Anmelder diverser
Naziaufmärsche und ein Kind, das seine Mutter schlägt – da hast du ja mal
unabsichtlich etwas Gutes getan, indem du diese klaren Worte fandest!
„(2.) Die Aktivitäten des THS zielen nicht darauf
ab, den Frieden unter den Völkern oder Staaten zu stören. Der THS hat keine
Angriffsbestrebungen und bereitet auch keinen Völkermord vor.“
Tss tss: Wer den armen Mädels und Buben an der
Heimatfront auch nur so etwas unterstellen möge, ist einE ganz SchlimmeR – oder
sie oder er weiß, dass der THS schon mal eine Delegation nach Südafrika zu
diversen RassistInnen, WafferhändlerInnen und TerroristInnen geschickt hat: Wer
schreit am lautesteten „Haltet den Dieb!“ ?
„Der Handlungswille des THS
stellte nie, und wird auch nicht, auf eine kämpferisch-aggressive Form ab. Die
Zwecke und Tätigkeiten des THS verstießen nicht und verstoßen auch weiterhin
nicht gegen strafrechtliche Normen der BRD. Der THS ist gerade nicht auf die Vorbereitung
oder Durchführung von Straftaten i.S.v. §129 ff StGB oder anderen
Straftatbeständen angelegt. Der THS ist bisher nicht terroristisch in
Erscheinung getreten und lehnt weiterhin jegliche Bildung solcher Vereinigungen
ab. ... Der THS pflegt keinen Kontakt zu terroristischen Gruppen oder deren
Umfeld.“ Blabla, dummes Gelaber und Augenwischerei.
„(3.) Der THS war nie außerhalb Thüringens
aktiv.“
Ach ja – nomen est omen. Wenn der Thüringer
Heimatschutz außerhalb Thüringens aktiv würde, wäre er ja nicht mehr
thüringisch und hätte die Heimat verraten. Und für Auslandseinsätze hat sich
der Herr Brandt in Coburg/Franken, seinem Arbeitsplatz, eine weitere
Organisation gegründet: den Fränkischen Heimatschutzbund FHSB. Also gilt das
nicht so richtig, oder? Andererseits gibt es nicht nur etliche Flugblätter von
außerhalb Thüringens, in denen der THS als Mitunterzeichner und Unterstützer
auftritt. Umgekehrt wiederum treten diverse nichtthüringische nazistische
Gruppierungen, bspw. aus Mecklenburg, Niedersachsen oder Bayern, auf den
Pamphleten des THS in Erscheinung. Logische Konsequenz: Wenn es keine Arbeit,
und somit keine Kontakte!, außerhalb Thüringens gäbe, wären diese Kontakte wohl
auch nicht zustande gekommen. Die Teilnahme an Demonstrationen, Parteitagen und
-veranstaltungen (wie der REPs, der NPD und der DVU) und umgekehrt die Präsenz
nichtthüinger Nazis in Thüringen spricht dem ganzen Hohn.
Abschließend verwies der THS bzw. Tino Brandt auf
eine ganze Anzahl von faschistischen Personen, die angeblich nicht im THS sind,
waren oder sein werden:
„1.) Kapke, Andre: Ablehnungsgrund hier:
Strafrechtlich mehrfach in Erscheinung getreten, unangebrachtes äußeres
Erscheinungsbild, Heidnische Religionsausübung“ Das ist ja wohl
oberpeinlich, Herr Brandt!!! Dass Kapke angeblich ein Heide wäre und dass das
ein Ablehnungsgrund sein soll, da kichern wir mal fix und stellen einiges
richtig: Die „Heimatseite“ namens heidenschmuck.de, die der Finanzierung des
Lebenswandels des Herrn Kapke dienen soll, wie er es in einem Prozeß vor dem
Landgericht Gera angab, ist auf den... ta ta: Herrn Tino Brandt angemeldet!
Kapke ausschließen wegen Heidentum, aber am Heidentum verdienen! Es wäre
halbwegs logisch gewesen, wenn es darum ginge, dass A.K. sich als „nationalen
Anarchisten“ bezeichnete – glaubhaft wäre das allerdings ebenso wenig. Und über
die kriminelle Einstellung Kapkes wollen wir nur insoweit lächeln, als das
Faschismus generell ein Verbrechen und mithin kriminell ist. Und sein Äußeres
unterscheidet sich nicht gerade vom durchschnittlichen Jenaer THSler, nur sein
Umfang. Aber wer denkt schon daran, dass der THS möglicherweise körperlich
gehandicapte Menschen diskriminiert? Da könnte Andre glatt auf Wiederaufnahme
vorm Bundesverfassungsgericht klagen! Dazu kommen die aus der Anfangszeit des
THS (1994) stammenden Aufkleber, die einerseits „Bratwurst statt Döner“
propagierten und andererseits als V.i.s.d.P. Andre Kapke auswiesen. Und auch
der Thüringer VS, ansonsten nicht gerade helle, aufgrund massiver
Unterwanderung der Neonaziszene in Thüringen jedoch gut im Bilde, führt Kapke
in internen Berichten als THS-Kader[1]
„2.) Brehme, Mario Ralf: Ablehnungsgrund
hier: arrogantes Auftreten, wechselhafter Lebenswandel
3.) Rachhausen, Andreas: Ablehnungsgrund
hier: rechthaberisches Auftreten, wechselhafter
Lebenswandel
4.) Dienel, Thomas: Ablehnungsgrund hier:
VS-Informant“ Ah ja, da dürfte sich in der nächsten Zeit an Ausschlüssen und
sonstigem noch einiges tun. Auf dieser Warteliste steht wohl neben Jörg Krautheim
auch eine Gründungsfigur des THS – wenn nicht sogar der Gründer himself
persönlich, wenn den Gerüchten zu trauen ist!
„5.) Tauber, Sandro: Ablehnungsgrund hier:
Unpünktlichkeit bei anderen Vereinigungen
6.) Zschäpe, Beate: Ablehnungsgrund hier: Vermutlich
Straftäterin“ Normalerweise gilt erstens Solidarität, und zweitens der
rechtsstaatliche Grundsatz: „Unschuldig, bis die Schuld bewiesen ist.“ Was
machen da schon ein paar Fingerabdrücke an einigen Rohrbomben? Andererseits:
Wenn „Eichenlaub“, die Hausband der THS-Sektion Jena extra ein Lied
namens „Warum?“ für drei mutmaßliche StraftäterInnen zusammenschustert, dann
haben die THSlerInnen mit dieser nachträglichen
„Sie-waren-niemals-an-Bord“-Theorie die Antifa nicht nur in Jena ziemlich
verwirrt: Als die drei noch nicht gesucht wurden, waren sie schon im THS[2],
es sei denn, Tino Brandt und Konsorten wussten schon damals von den
„vermutlichen“ Straftaten. Dann allerdings hätten sie sich mindestens der
Mitwisserschaft bzw. sogar der Mittäterschaft schuldig gemacht. Somit sind sie
auch über das wohl „normale“ kriminelle Maß des durchschnittlichen Nazis und
THS-Mitgliedes kriminell und müssen sich demnächst selber ausschließen.
Kompliziert, kompliziert!
„7.) Mundlos, Uwe: Ablehnungsgrund hier:
Vermutlich Straftäter s.o.
8.) Böhnhardt, Uwe: Ablehnungsgrund hier:
Vermutlich Straftäter s.o.
9.) Wohlleben, Ralf: Ablehnungsgrund hier:
NPD-Mitglied, Mitglied im Ortschaftsrat von
Jena-Winzerla (Es ist daher davon auszugehen
das sich Herr Wohlleben nicht mit der nötigen
Sorgfalt der Arbeit im THS widmen würde),
wechselhafter Lebenswandel, strafrechtlich schon in
Erscheinung getreten.“ Wenn die pure NPD-Mitgliedschaft und ein solch simples Amt wie die
Mitgliedschaft im Ortschaftsrat einen wackeren Teutonen dermaßen überanstrengt,
dann kann eben dieser nicht besonders belastbar sein. Nimmt dann noch die etwas
stärker in Augenschein tretende kriminelle Energie des Herrn Wohlleben diesen
mehr in Anspruch als das gewöhnliche kriminell belastete THS-Element
(Faschismus ist ein Vebrechen!), dann fehlt nur noch eine Portion „wechselhafter
Lebenswandel“, um mal eben noch ein Nicht-THS-Mitglied zu konstruieren.
So einfach ist das. Daß der THS munter Presseerklärungen des Nicht-THSlers
Wohlleben bzw. der Sektion Jena über Wohlleben verbreitet, macht da etwas
stutzig. In eben dieser Erkärung macht er uns weis, dass zumindest im
Ortschaftstrat von Winzerla die Parteienpolitik hinten anstehen müsse. Ein
Schelm, wer in großen Buchstaben THS denkt.
„Es werden beim THS prinzipiell keine
Unterschiede hinsichtlich Geschlecht, Rasse, Religion und
Herkunft, politischer Meinung gezogen...“
Drehen wir abschließend das ganze Theater mal um, so
bezüglich Wahrheiten und Gerüchte den Herrn Brandt betreffend:
Geschlecht – es geht das Gerücht, Tino Brandt sei
schwul. Na und, Ernst Röhm und Michael Kühnen waren das auch. Kein Grund,
T.B. deswegen in seiner Organisation zu diskrimieren.
Rasse – ja huch, wir werden doch nicht so kleinlich
sein, Menschen, die diesen Begriff verwenden, Rassismus zu unterstellen? I wo,
wo es doch auch CDUCSU und das Grundgesetz tun.
Religion – woran Brandt auch immer glauben mag, das
Geld ist immer mit dabei. Schließlich schließt er einen seinen besten Freunde,
Andre Kapke, wegen Heidentums aus und verdient gleichzeitig noch an dessen
Heidenschmuckhandel und borgt ihm sein Auto.
Herkunft – wo Brandt herkommt, wissen wir nicht. Wir
wissen allerdings, wo er hinwill: In einem Fernsehinterview mit dem MDR meinte
er vor laufender Kamera, dass er sich zu „den Juden nicht äußern mag, weil er
sich sonst strafbar mache“. Wenn das mal nicht nach Auschwitz klingt? Aber das
ist doch wohl eher ein Grund, ihn im THS zu lassen.
Politische Einstellungen – was Ralf Wohlleben noch
zum Rauswurf-vor-Eintritt verhalf, nämlich NPD-Mitgliedschaft und
Ortschaftsrat, kann bei Brandt ja nicht schaden: NPD-Mitglied,
NPD-Landessprecher, THS-Sprecher, kaufmännischer Angestellter beim
Nation+Europa-Verlag und dort zuständig für den Buchvertrieb.
Kriminalität – Beschränken wir uns auf ein Beispiel:
Gotcha-Spielen in der Öffentlichkeit, also außerhalb eingezäunter und mit
Warnschildern versehener Flächen, wie Tino Brandt und KameradInnen es zu
Himmelfahrt 1999 unterhalb der Burg Greifenstein in Bad Blankenburg taten, ist
verboten, schlichtweg kriminell.
Glücklicherweise gilt ab sofort:
„...bei den aufgezählten Personen macht der
THS allerdings eine erstmalige, nichtwiederkehrende Ausnahme, um den Ruf und
das Ansehen des THS nicht zu gefährden.
Tino Brandt“
Ab jetzt ist alles wieder möglich. Und deshalb stehen
auch heute noch die Links zu Blood & Honour und White Youth auf der
Homepage vom Thüringer Heimatschutz:
Faschismus ist keine Meinung, sondern ein
Verbrechen!
(Alle Zitate sind original der
THS-Homepage Anfang Oktober 2000 entnommen.)
Der nachfolgende Text ist selbst schon ein historischer Text (1992), aber er zeigt relativ deutlich die Problematik der Todesstrafe allgemein und in den USA im Besonderen, weil in keinem anderen „demokratischen Rechtsstaat“ die Häufung von Fehlurteilen und Justizmorden (Hinrichtungen sind immer Justizmorde, nicht nur bei Fehlurteilen!) derart signifikant ist. Anschließend noch ein Ausblick in die moderne Zeit...
Der Text basiert (größtenteils) auf einem Vortrag, der
während einer gutbesuchten Veranstaltung im Museum für Moderne Kunst,
Frankfurt/Main, 1992 anläßlich des 65. Jahrestages der Hinrichtung von Sacco
und Vancetti gehalten wurde. Dabei wurde auch aus Briefen von Sacco und
Vanzetti, die sie während ihrer
Inhaftierungszeit geschrieben hatten, vorgelesen.
Mord und Todesstrafe sind nicht Gegensätze, die
einander aufheben, sondern Ebenbilder, die ihre Art fortpflanzen. [George Bernard
Shaw, anglo-irischer Schriftsteller (1856-1950)]
Nicola Sacco (geb. 1891 in Torremaggiore/Foggia) und
Bartholomeo Vanzetti (geb. 1888 in Villa Faletto/Cuneo) wurden in der Nacht vom
23.8. auf den 24.8.1927 im Staatsgefängnis von Charleston/Massachusetts auf dem
elektrischen Stuhl hingerichtet.
Sacco war Arbeiter in einer Schuhfabrik und
Vanzetti, gelernter Konditor, verkaufte als ungelernter Arbeiter zur Zeit
seiner Verhaftung Fische. Sie waren 1908 mit großen Hoffnungen aus Italien in
die USA eingewandert, da sie dort die Chance für ein besseres Leben sahen. Dort
lernten sie sich innerhalb der ArbeiterInnenbewegung kennen, und zwar in den
Gruppen um Galleani und Tresca, die anarchistische Zeitungen herausgaben. Schon
damals hatten sie eine freiheitlich-sozialistische Einstellung. Um ihrer
Einberufung zum Wehrdienst zu entgehen, fuhren sie zusammen mit anderen
Genossen nach Mexiko und wurden Freunde.
Am 5.5.1920 wurden Sacco und Vancetti in New York
verhaftet. Ihnen wurde vorgeworfen am 15.4.1920 in South
Braintree/Massachusetts einen Raubmord an dem Lohnbuchhalter Palmenter und dem
Wächter Berardelli begangen zu haben. Aufgrund ihres öffentlichen Engagement
innerhalb der ArbeiterInnenbewegung, ihres Kampfes um allgemeinbildende Schulen
und das Recht auf Bildung sowie ihrer anarchistischen Einstellung wollten die
staatlichen Institutionen eine Verurteilung zum Tode um jeden Preis.
Obwohl Sacco und Vanzetti Alibis für die fragliche
Zeit hatten, wurden Entlastungszeugen nicht vernommen, Beweismittel zurückgehalten
und eine parteiisches Geschworenengericht auf den Fall angesetzt. Richter
Webster Thayer ließ es sich nicht nehmen in aller Öffentlichkeit zu verlauten:
"Denen werden wir's schon zeigen, und die Kerle aufhängen."
So kam es, daß Sacco und Vanzetti am 31.3.1921 in
Dedham zum Tode verurteilt wurden. Das Justizverbrechen steuerte dem Mord
entgegen. Doch das Todesurteil löste in der ArbeiterInnenschaft Amerikas, und
nicht nur dort, einen Sturm der Entrüstung aus, so daß sich ein langjähriger
Kampf mit einer weltweiten Solidaritätskampagne um die Aufhebung des Urteils
entspann.
Der Portugiese Celestino Madeiros, der wegen
Raubmordes zu Tode verurteilt war, ließ am 18.11.1925 Sacco einen Zettel im
Gefängnis zukommen mit den Worten: "Ich bekenne hiermit, an dem Verbrechen
in South Braintree beteiligt gewesen zu sein, Sacco und Vanzetti sind dagegen
nicht dabei gewesen." Dies wurde zudem noch von einem Komplizen belegt.
Der Raubmord war das Werk der Morelli-Bande gewesen. Doch selbst diese Aussagen
beeindruckte die amerikanische Justiz nicht.
Die Revisionseingaben wurden abgewiesen. Der
Gouverneur von Masachusetts, Fuller, lehnte alle Gesuche ab. Als ein
Hinrichtungstermin 1927 am 10.8.1927 bekannt wurde, kam es wegen zweier
einfacher Arbeiter zu einer bis dahin noch nie gesehenen Protestwelle rings um
den Erdball. Es kam zu
vielen Anschlägen, gewaltigen Demonstrationen und
wilden Streiks bis hin zu Generalstreiks in Südamerika. Dabei waren durch
harte, staatliche Unterdrückungsmaßnahmen etliche Menschenleben zu beklagen. In
Genf stürmte eine empörte Masse das Völkerbundgebäude und schlug den berühmten
Glassaal in Trümmer. Selbst gesetzgebende Körperschaften forderten Gouverneur
Fuller auf, die beiden Anarchisten freizugeben.
Alle US-Botschaften wurden streng bewacht. In Tokio
zog sich der US-Botschafter auf seinen Landsitz zurück. In vielen Städten
Deutschland protestierten ArbeiterInnen. In Berlin gab es eine
Riesendemonstration. Selbst die amerikanische Presse berichtete nun von
"Unstimmigkeiten" während des Prozesses.
Doch der amerikanische Staat demonstrierte Härte.
Letztendlich wurde das Urteil in der Nacht vom 23. auf den 24.8.1927
vollstreckt. Zusammen mit Sacco und Vancetti wurde Madeiros hingerichtet. Sacco
und Vanzettis Vermächtnis aus der Todeszelle:
"Macht aus unseren Leiden, aus unserem Schmerz,
unseren Fehlern, unseren Niederlagen und aus unseren Leidenschaften für die
künftigen Schlachten und die große Emanzipation ein kostbares Gut."
Im Juli 1977 gab der Gouverneur von Massachusetts
eine Ehrenerklärung für Sacco und Vancetti und deren Familien ab, 1997 wurde
ihnen zu Ehren ein Denkmal in Boston errichtet, das der damalige konservative
Gouverneur von Massachusetts selbst einweihen musste.
Insgesamt sind in den USA seit 1976/77, als viele
Bundesstaaten die gegenwärtige Gesetze bezüglich der Todesstrafe
verabschiedeten, 179 Hinrichtungen erfolgt (Stand: Ende Juli 92). Seit 1982
wurden in Texas 50 Gefangene mittels Giftinjektion hingerichtet, doppelt soviel
wie in jedem anderen US-Staat. Allein 1992 wurden 8 der insgesamt 19 in den USA erfolgten Hinrichtungen in Texas
vollstreckt. Der jetzige Gouverneur von Texas, George W. Bush, Sohn von
Präsident George Bush, ist ein Massenmörder par excellence: In seine Amtszeit
fielen knapp 150 Hinrichtungen. Begnadigungen – keine. Die Berufungsmöglichkeiten dagegen sollen
noch eingeschränkt werden.
Im Frühjahr 1992 saßen in den USA 2588 Personen in den
Todeszellen (soviele wie noch nie), darunter 1316 Weiße, 1008 Schwarze, 185
Hispanos, 47 Indianer, 19 Asiaten, die restlichen 13 sind unbekannter
Nationalität oder Abstammung. 41 Frauen warten auf ihre Hinrichtung. Vor den
Toren der Hinrichtungsanstalten kommt es regelmäßig zu Demonstrationen: die
GegnerInnen protestieren in meist stummer Trauer um jeden durch den Staat
ermordeten Menschen; die BefürworterInnen, unter ihnen viele Angehörige von
Mordopfern, feiern dagegen regelrecht jede Hinrichtung...
1987 räumte sogar der Oberste Gerichtshof ein, daß
Rassendiskriminierung und sonstige Ungleichheiten bei einem
Todesstrafenverfahren ein offenbar "unvermeidbarer Teil des
Strafprozesses" seien.
Bill Clinton (gab während seiner 10jährigen Amtszeit
als Gouverneur von Arkansas keinem einzigen Gnadengesuch statt) und George W.
Bush (momentan Kandidat der Republikaner für dem Präsidentenjob) sind beides
Befürworter der Todesstrafe. Bis zu 80% der US-BürgerInnen befürworten die
Todesstrafe. Wird differenziert gefragt, sinkt die Zustimmung.
Nur sechs Länder (USA, Irak, Iran, Nigeria,
Pakistan, Bangladesch) überhaupt erlauben die Hinrichtung Minderjähriger. Auch
„Geisteskranke“ werden in den USA hingerichtet. In den Garantien zum Schutz der
Rechte von Personen, denen die Todesstrafe droht (Resolution 1984/50 des
Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinten Nation) heißt es in Absatz 4:
"Die Todesstrafe darf nur verhängt werden, wenn
die Schuld des Angeklagten eindeutig und überzeugend bewiesen und keine andere
Erklärung der Fakten möglich ist."
Im Fall Coleman, der am 20. Mai 1982 im
US-Bundesstaat Virginia auf dem elektrischen Stuhl hingerichtet worden ist,
weist alles darauf hin, daß gegen diesen Grundsatz verstoßen worden ist.
Amnesty International z.B. wendet sich in allen
Fällen gegen die Todesstrafe, weil sie eine Verletzung des Rechts auf Leben und
des Rechts, keiner grausamen, unmenschlichen oder erniedrigender Behandlung
oder Strafe unterworfen zu werden, darstellt. Diese Rechte sind in der
Allgemeinen Erklärung der Menschrechte und in anderen internationalen
Übereinkommen verankert.
Die BefürworterInnen der Todesstrafe behaupten, sie
schrecke andere von Verbrechen ab. Statistisch läßt sich das nicht erhärten. Im
Gegenteil: Länder mit Todesstrafe haben meist eine hohe Rate der sog.
Schwerstkriminalität. KriminologInnen behaupten sogar, daß Hinrichtungen
Gewaltverbrechen fördern, weil sie zeigen, daß die Gesellschaft Töten billigt.
TodesstrafengegnerInnen in den USA haben dafür einen griffigen Slogan geschaffen.
Es heißt:
„Warum töten wir Menschen, die Menschen getötet
haben? Um zu zeigen, daß es Unrecht ist, Menschen zu töten?“
Literatur:
Augustin Souchy: Sacco und Vanzetti, Verlag freie
Gesellschaft, jetzt Karin Kramer Verlag, Berlin
Neben allen anderen Menschen, die gegenwärtig in Todeszellen sitzen und teilweise jahrzehntelang auf „ihre“ Hinrichtung warten, ist es insbesondere der Fall von Mumia, der für Empörung und Entrüstung gegenüber der Praxis der Todesstrafe sorgt. Oftmals dient sein Fall als der Präzedenzfall schlechthin gegen die Todesstrafe, denn die Manipulationen und Beweisunterdrückungen in seinen Gerichtsverfahren sind so offensichtlich, dass jedeR darüber stolpern muß. Aber der (notwendige!) Kampf um das Leben und um die Freiheit von Mumia Abu-Jamal verstellt leider oftmals den Blick auf das eigentliche Ziel: den Kampf gegen die Todesstrafe, gegen das System von Belohnung und Strafe durch eine parteilich gebundene Justiz. Gerade Mumia selbst kritisiert die Bewegung, die für ihn kämpft, weil sie alle anderen bedrohten Menschen aus dem Auge zu verlieren droht.
Natürlich dürfen wir und alle anderen MitstreiterInnen den Kampf um Mumia nicht verlieren, weil die Resignation über all die vergeblichen Mühen und Investitionen viele aufgeben liesse. Es ist ein Fall von Polizeikorruption und –kumpanei, von unfairen Richtern und StaatsanwältInnen, die selbst vor der Manipulation der Tatwaffe nicht zurückscheuten usw.
Gerade die politische Dimension aber ist es, die sich durch die Justiz der USA wie ein blutiger Faden zieht: Die Justizmorde an Sacco und Vanzetti, der Mord an Joe Hill und die beabsichtigte Hinrichtung von Mumia zeugen von einer unglaublichen Brutalität des Staates davon, politisch missliebige Personen zu ermorden, selbst wenn am Ende eine Rehabilitation und ein Denkmal stehen sollten. Lebendig hat das noch niemanden gemacht. Und die Stimmen, die in Deutschland nach der Todesstrafe schreien, werden auch immer lauter. Auch hier ist es der Mythos von der Unfehlbarkeit der Justiz und der Schrei nach angeblicher Gerechtigkeit, die als Argumente gebracht werden: die Opfer von Überdosen diverser Drogen (die eigentlich Opfer ihrer Kriminalisierung und des kapitalistischen Prinzips des Dealens werden) müssen immer aufs neue dafür herhalten, die Todesstrafe für DealerInnen zu fordern (was natürlich auch extrem rassistische Hintergründe hat – schließlich erzählen uns die PolitikerInnen immer wieder aufs neue, wie gefährlich die ausländischen Banden UND DrogendealerInnen doch seien). Der Tabakkonzern X und die Brauerei Y dagegen werden als Arbeitsplatzgaranten gefeiert, nicht als Giftmischereien. Im Gegenteil ist ohne deren finanzielles Engagement kaum noch eine Zeitung oder ein Sender profitabel genug.
Die nächste Zielgruppe der TodesstrafenverfechterInnen sind die „Kinderschänder“. Hier sollte ernsthaft mal darüber nachgedacht werden, ob die lautesten Schreihälse insgeheim nicht diejenigen sind, die selber gerne „mal“ würden und es den anderen einfach nur neiden. Auch hier gibt es massenhaft Belegbeispiele: Aus dem Umfeld der NPD in der Region Magdeburg wurde ein Ring von Kinderpornoproduzenten ausgehoben. 16jährige Jungnazis spielten in Streifen wie „Geil am Bau“ (noch dazu stellten sie homosexuelle Handlungen dar), der Kreisvorsitzende kassierte ab. Oder der Politiker, auf dessen Arbeitsplatzrechner entsprechende Bilder gefunden wurden.
Als eine etwas provokante Behauptung stellt die dies schreibende Person die These auf, dass innerhalb von 20 Jahren die Diskussionen um die Todesstrafe in Deutschland mit einer rapide ansteigenden Ernsthaftigkeit geführt werden. Nicht nur die Sicherheitsbestrebungen aller deutschen Parteien lassen diese These glaubwürdig werden. Auch die Verknappung von Rohstoffen und die damit einsetzende Teuerung analog den Treibstoffpreisen heute zeigen darauf, weil damit einhergehend sich die ökonomische Situation weiter verschlechtern wird. Und was dann ist, zeigen die „Proteste“ der Spediteure und die Absicht des Bundesinnenministers, gegen diese den BGS einsetzen zu wollen.
Eine Trendwende gegen Sicherheitswahn und Justizirrtümer
und –ungerechtigkeiten ist durch eine erfolgreiche Kampagne für Mumia Abu-Jamal
sehr gut möglich, weil es zeigt, dass Solidarität sich lohnen kann. Die
Todesstrafe ist schließlich nur der extremste Teil jeder Sicherheitsstrategie –
und unumkehrbar.
Mehr Informationen zur Todesstrafe: www.todesstrafe.de
Am Samstag, den 09. September, wurde eine unbekannte Anzahl
Broschüren der Roten Hilfe e.V. mit dem Titel „Freilassung der politischen
Gefangenen aus der RAF - eine Dokumentation der Roten Hilfe“ von der Bonner
Polizei beschlagnahmt. Als Grund wurde angegeben, dass auf der Titelseite der
Broschüre das RAF-Symbol dokumentiert ist. Die Beschlagnahme fand statt im
Rahmen eines Informationsstandes mit dem Motto „Weiße Folter, Tote Trakte - Die
Türkei auf dem Weg in die EU". Dieser Informationsstand wurde durchgeführt
von dem Kulturverein Mozaik in Zusammenarbeit mit der Roten Hilfe e.V.,
Libertad! (Bonn) und der Linken Liste. Die Broschüre der Roten Hilfe ist eine
Dokumentation, die das Ziel verfolgt, über die Hintergründe und die Situation
der 6 immer noch inhaftierten Mitglieder der RAF zu informieren. Die Gefangenen
sitzen zum Teil seit über 20 Jahren in bundesdeutschen Knästen und haben alle
Formen der Einzel- und Gruppenisolation durchlaufen. Auch auf Grund dieser
Haftbedingungen sind alle schwer krank. Um die Freilassungsforderung zu
unterstützen und um interessierte Menschen zu informieren, wurde diese
Dokumentation erstellt. Auch heute noch - mehr als zwei Jahre nach der
Auflösungserklärung der RAF - ist es den Repressionsorganen in diesem Land ein
Dorn im Auge, dass sich Menschen für die längst überfällige Freilassung der
letzten 6 Gefangenen aus der RAF einsetzen. Der Bundesvorstand weißt diesen
Angriff gegen die Meinungsfreiheit entschieden zurück und fordert die sofortige
Herausgabe der beschlagnahmten Broschüren.
Graz: Strafsache: "Verbreitung eines Pamphlets gegen die
derzeitige Regierung..."
Im August verteilte MayDay 2000 in der Grazer Innenstadt mehrmals
eine antifaschistische "Touristeninformation", der den UrlauberInnen
einen Stadtrundgang der anderen Art anbot und kritische Informationen zur
Politik der FPÖ und der Bundesregierung enthielt. Als Schlußfolgerung wurden
die TouristInnen aufgefordert, keinen Urlaub mehr in Österreich zu verbringen, solange
diese Koalition an der Macht ist (Original unter www.blubb.at/mayday, unter "info").
Diese "Touristeninformation" haben wir offen unter
unserer Gruppenbezeichnung MayDay 2000 Graz produziert, aufgelegt und verteilt.
Aufgrund der heftigen medialen Reaktion ("grazfeindlich",
"Agitation gegen die eigene Heimat" etc.) haben wir auch als Gruppe
in LeserInnenbriefen öffentlich dazu Stellung bezogen.
Ende August übermittelte die Grazer Staatspolizei der Staatsanwaltschaft
eine Anzeige gegen die VerfasserInnen unserer "Touristeninformation".
Im Akt lag eine Kopie des Flugblatts mit einem strafrechtlich relevanten
Zusatz, der uns allerdings bis dahin völlig unbekannt war: "Hergestellt
auf Kosten des Landes Steiermark". Auf diesen Satz stützt sich nun die
Anzeige der Staatspolizei wegen "Verbreitung eines politischen Pamphlets
gegen die derzeitige Regierung unter Vortäuschung einer amtlichen
Information".
Das Landesgericht für Strafsachen hat daraufhin Vorerhebungen gegen
eine Aktivistin von MayDay wegen §297 Verleumdung eingeleitet (=fälschlicher
Vorwurf der Veruntreuung nach §153), der Strafrahmen dafür liegt zwischen 6
Monaten und 5 Jahren. Das Flugblatt wird zwar der gesamten Gruppe vorgeworfen, diese eine Person ist aber laut
Staatspolizei - ohne nähere Begründung -
"Führungsfigur".
Noch einmal: Der Zusatz "Hergestellt..." stammt nicht
von MayDay, er findet sich weder auf unseren Originalen noch auf unseren
Layout- und Kopiervorlagen, auf keinem einzigen Flugblatt, das wir
verteilten, nicht in der Version, die
seit Wochen öffentlich im Internet steht, und auch Polizeimeldungen, die die
"Touristeninformation" aufgrund ihres Anti-Regierungs-Inhaltes
erwähnen, stellen diesen Zusatz nicht fest. Dieser Zusatz existiert nur auf der
Kopie, die die Abteilung I (Stapo) der Grazer Polizei an die Staatsanwaltschaft
weitergegeben hat!!!
Nur auf den Zusatz, der nicht von uns ist, kann sich die momentane
strafrechtliche Verfolgung stützen! Der Text, den wir schrieben und verteilten,
ist völlig legal, wenn auch regierungskritisch.
Was dem Akt sonst noch beiliegt: ein ausführlicher Auszug aus der MayDay-Homepage, z.B. die
Beschreibung sämtlicher widerständiger Aktivitäten in Graz, Kopien aus unserem
Email-Verkehr, und eine politische Beurteilung der Gruppe MayDay 2000 Graz.
Noch bedenklicher: Als belastend führt die Staatspolizei in ihrer
Anzeige auch politische Aussagen an wie "Unterstützen Sie den Widerstand
gegen Rassismus, Sexismus und Faschismus in Österreich!" oder die Bezeichnung
der FPÖ als "rassistisch" bzw. "rechtsextrem". Passanten
übergaben laut Akt das Flugblatt der Polizei nur aufgrund seines
regierungskritischen Inhaltes. Und eine Polizeistreife leitete die
"Touristeninformation" ausschließlich deswegen weiter, weil sie bei
der "Durchsicht der Broschüre" feststellte, dass "diese Aussagen
bzw. eine Stimmungsmache gegen die derzeitige Bundesregierung beinhaltet".
Nachdem also vor einigen Wochen die Polizei uns öffentlich eine
illegale Aktion vorgeworfen hat, mit der wir nichts zu tun haben, und
MayDay-AktivistInnen seit Monaten mit Anzeigen überhäuft, ist sie nun einen
Schritt weitergegangen: Wegen eines zumindest von uns legal verfaßten
Flugblattes, das sich gegen die schwarz-blaue Regierung richtet, laufen gegen MayDay
bzw. eine MayDay-Aktivistin Ermittlungen des Landesgerichts! Ein solches
Vorgehen der Staatspolizei bedeutet: Alle Leute, deren Namen in Zusammenhang
mit MayDay bekannt werden, laufen Gefahr, sich beim Straflandesgericht als
Beschuldigte wiederzufinden.
Wir protestieren aufs Schärfste gegen die Kriminalisierung unseres
Widerstandes!!!
Wie hier schon mehrfach berichtet, kam es in der Folge der Proteste gegen die CDU-Kampagne gegen die doppelte Staatsbürgerschaft am 10.02.1999 zu zwei Prozessen, deren letzter am 28.09.2000 ein vorläufiges Ende fand. Aufgrund einer einzigen Aussage einer CDU-Zeugin wurde ein junger Mensch zu 500,- DM Geldstrafe wegen Beleidigung verurteilt. Und das, obwohl es mehrere entlastende Aussagen auch seitens der CDU gab und die CDU-Frau Ruth König die Person nicht einmal beschreiben konnte, sondern immer nur auf die Lichtbildmappe der Bullerei verwies. Auch eine illegale Gegenüberstellung mit ihr wurde vom Richter Streitberg völlig unberücksichtigt gelassen. Eine unabhängige Zeugin wurde dagegen vom Richter der Falschaussage beschuldigt, nur weil sie sich 1½ Jahre später sich nicht mehr genau an alles erinnern konnte. Ruth König, Geschäftsführerin der CDU Jena, hatte dagegen an diesem Tag ein Supergedächtnis – im ersten Prozeß ein halbes Jahr eher beschuldigte sie noch drei Personen und wurde nach Zwischenfragen der Richterin zusehends unsicherer. Diesmal hatte sie sich von vornherein auf eine Person festgelegt und damit auch zweifelhaften Erfolg. Immerhin wurde gegen sie selber Anzeige wegen Verleumdung erstattet.
Da außer den 500,- DM Geldstrafe noch Verfahrens- und Anwaltskosten (letztere schon immerhin 1163,- DM!) anfallen, wird es eine nächste Runde, dann vorm Landgericht in Gera, geben. Spenden für die Anwaltskosten sind dagegen jetzt schon dringend erforderlich!!! (möglich zum Beispiel an die Adresse der FUTURE)
"kein mensch ist illegal" hat sich dem Druck der
Lufthansa nicht gebeugt. Am vergangenen Montag lief ein Ultimatum ab, das der
Luftfahrtkonzern den AbschiebegegnerInnen gestellt hatte: Anwälte der Deutsche
Lufthansa AG forderten von einem Aktivisten von "kein mensch ist
illegal" sowie der "Kölner Stadtrevue", bis zum 16. Oktober eine
"Unterwerfungserklärung" zu unterzeichnen und sich darin zu
verpflichten, eine Plakat-Ausstellung zu löschen, die sich unter anderem auch
auf Webseiten der Stadtillustrierten "Kölner Stadtrevue" befindet.
Die inkriminierten Plakate werden seit Mai sowohl im World Wide
Web <http://www.stadtrevue.de/kmii/frame/pla00.htm>, als auch im Rahmen
einer Wanderausstellung präsentiert. KünstlerInnen aus ganz Deutschland hatten
sich Anfang diesen Jahres an einem Plakatwettbewerb beteiligt, den "kein mensch
ist illegal" ausgeschrieben hatte, um sich kritisch mit der Rolle der
Lufthansa AG bei Abschiebungen auseinander zusetzen. Die Ausstellung mit den
prämierten Entwürfen ist in ganz Deutschland sowie verschiedenen europäischen
Ländern unterwegs und wird zur Zeit im Kunsthaus Exnergasse in Wien gezeigt.
In einem am 9. Oktober eingegangenen Schreiben behaupten die
Anwälte der Lufthansa AG, die Verwendung der für ihren Mandanten typischen
Farben und seines eingetragenen Warenzeichens sei rechtswidrig. Außerdem führen
sie an, Lufthansa werde in eine Ecke mit Rassisten und Rechtsextremisten
gestellt. Als Streitwert wurde eine Viertelmillion Mark festgesetzt. Bei
"Zuwiderhandlung" drohen den Beklagten jeweils 10.100 Mark
Vertragsstrafe. Für Jan Hoffmann, Sprecher von "kein mensch ist
illegal", stellt diese Drohung einen leicht zu durchschauenden
Einschüchterungsversuch dar. Hoffmann spricht von einem "dreisten Angriff
auf die Freiheit der Kunst".
Mit zahlreichen Aktionen auf Flughäfen, in Reisebüros und im
Internet macht "kein mensch ist illegal" seit März dem Konzern schwer
zu schaffen. Unter dem provokativen Slogan "Deportation.Class - Gegen das
Geschäft mit Abschiebungen" fordern die AktivistInnen, dass die Lufthansa
diesen Geschäftsbereich aufgebe und keine Zwangspassagiere mehr befördere.
Anlass für die Aktionen, die große öffentliche Aufmerksamkeit fanden, war der
Tod des Sudanesen Aamir Ageeb, der im Mai 1999 an Bord einer Lufthansamaschine
gewaltsam zu Tode kam. Im Juni 2000 war die jährliche Aktionärsversammlung der
Lufthansa AG von Protesten überschattet.
"Wir gehen davon aus, dass die Gespräche der Lufthansa mit
der Bundesregierung mitnichten über einen Ausstieg aus der
\'Deportation.Class\' geführt wurden, wie Lufthansa-Chef Weber dies auf der
Hauptversammlung im Juni angekündigt hatte. Stattdessen wurde wohl
abgesprochen, die Kampagne mundtot zu machen", sagt Jan Hoffmann von
"kein mensch ist illegal". Er verfüge über vertrauliche
Informationen, wonach es bei sogenannten "Problem-Abschiebungen" in
den letzten Monaten vermehrt zu Schwierigkeiten gekommen sei, so dass
Abschiebungen wiederholt abgebrochen werden mussten.
"kein mensch ist illegal" kündigt an, die
Abschiebepraxis des Konzerns auch auf internationaler Ebene noch intensiver zu
beobachten. Mit spektakulären Aktionen soll zudem der öffentliche Druck auf die
Lufthansa verstärkt werden. Gleichzeitig werden Flüchtlinge über ihre
Möglichkeiten Widerstand gegen ihre Abschiebung zu leisten, informiert.
Zur Unterstützung der vom Verbot bedrohten Ausstellung ist inzwischen
eine internationale Allianz ins Leben gerufen worden. Nur wenige Stunden,
nachdem das anwaltliche Schreiben der Lufthansa eintraf, haben sich Dutzende
von Internetprovidern, vor allem in Nordamerika, spontan bereit erklärt, der
Ausstellung "politisches Asyl" zu gewähren.
"Die Einleitung gerichtlicher Schritte wird zu nichts anderem
als zu einer weiteren Verbreitung konzernkritischer Inhalte führen", sagt
Jan Hoffmann von "kein mensch ist illegal". Die Lufthansa AG solle
sich besser um ihr angekratztes Bild in der Öffentlichkeit - nicht zuletzt im
Ausland - sorgen, statt KritikerInnen der Abschiebepraxis mit horrenden
Schadensersatzforderungen zu bedrohen. "Der Konzern muss die Abschiebungen
in der Deportation.Class stoppen - nicht die Ausstellung!"
Weitere Informationen: http://www.deportation-alliance.com/lh
oder unter der Telefonnummer:
0172-8910825.
Ronny Spindler, (mittlerweile) Anarchistin aus Erfurt, soll vom 9.
Oktober bis 6. November 2000 wegen Verstoßes gegen § 53 Zivildienstgesetz,
Kriegsdienstverweigerung, zum
Dauerarrest in die Jugendarrestanstalt Weimar. Ronny, der zur Zeit studiert,
hatte am 1.September 97 seinen Zivildienst in einem Zentrum für körperlich
beeinträchtigte Jugendliche in Altdorf bei Nürnberg angetreten, in leisem
Zweifel ob der Übereinstimmung von Zivildienst und eigenen politischen
Ansprüchen. Durch die Beschäftigung mit
dem Thema und Gesprächen mit Leuten von der Ortsgruppe Nürnberg der Deutschen
Friedensgesellschaft - Vereinigte Kriegsdienstgegnerinnen wurde er sich der
Bedeutung des Zivildienstes, Einbindung in militärische Planungen,
Unterstützung von Kriegsvorbereitungen und dessen antisozialen Charakters
bewußt und entschied sich nach achteinhalb Monaten, den Dienst abzubrechen, was
er zum 1. Juli 98 tat. Am 20. Juli 99 fand ein Prozeß vor dem AG Hersbruck
statt, bei dem auch 50 Genossinnen anwesend waren, um Ronny zu unterstützen.
Das Urteil lautete damals auf 180 Stunden gemeinnütziger Arbeit, abzuleisten
bis 31. Januar 2000. Ronny leistete auch diese Arbeitstunden nicht, da sie
zumindest auf der Erscheinungsebene dem Zivildienst ähneln und wenn es schon
eine Strafe für die Verweigerung des Kriegsdienstes gibt, diese auch was kosten
soll.
Als "Erziehungs- und Zuchtmittel" (Schreiben der
Jugendrichterin) wurde der Jugendarrest verhängt. Während der Zeit im Gefängnis
braucht Ronny Eure Unterstützung. Also schreibt ihm, so viel Ihr wollt/könnt.
Wer will, kann auch für Ronnys Prozeßkosten und andere
Kriegsdienstverweigerer-Prozesse, die
in den nächsten Jahren in Erfurt anstehen, Geld spenden.
Post für Rony an:
Ronny Spindler
c/o Jugendarrestanstalt Weimar
Carl-von-Ossietky-Str. 60a
99423 Weimar
Und für alle, die nicht wissen, warum auch der Zivildienst und
andere Ersatzdienste verweigert werden sollten, hier noch mal kurz einige
wenige Gründe:
Erst einmal gibt es in Deutschland nicht das Recht auf
Kriegsdienstverweigerung. Nach Artikel 4 Absatz 3 Grundgesetz kann nur der
Kriegsdienst mit der Waffe verweigert werden und auch nur dann, wenn eine
Gewissensentscheidung nachgewiesen wird. Wie können aber andere Menschen
untersuchen, ob ich ein Gewissen habe und inwieweit ich mich danach richte?
Nach dem Umkehrschluß des Artikels 4,3 ist es
möglich, dass jedeR gegen
sein/ihr Gewissen zum Kriegsdienst ohne Waffe gezwungen werden kann. Auch der
zu leistende Ersatzdienst für den Wehrdienst, der ja meist Zivildienst (ZD)
ist, fördert den Krieg, unterstützt die Ausbildung zum Töten bei der
Bundeswehr, auch der "Zivi" ist militärisch verplant. So bedeutet ZD
nach § 3 Wehrpflichtgesetz Erfüllung der Wehrpflicht, die ja der Verteidigung,
also dem Krieg dient. Außerdem ist der ZD und jeder andere Ersatzdienst auch
eben ein Ersatz für den Kriegsdienst mit der Waffe. Warum soll ich aber einen
Ersatz für etwas leisten, das ich nicht anerkenne? Der Zivildienst stellt durch
die längere Dienstzeit und die vermeintlich unangenehme Arbeit auch eine
Abschreckung für Menschen dar, die sich entscheiden müssen, welchen Dienst sie
leisten. Es soll sich bitte jeder genau überlegen, ob er sich nicht für das
"Vaterland" zum Töten von Menschen ausbilden läßt. Dr. Klaus
Steinwender, Ex-Ministerialdirigent im Bundesministerium für Jugend, Familie,
Frauen und Senioren, Leiter der Unterabteilung Zivildienst, sagt dazu:
"Der Zivildienst ist ... nicht nur um der anerkannten
Kriegsdienstverweigerer willen geschaffen worden, sondern um der anderen
Wehrpflichtigen willen, die ihre Dienstpflicht bei der Bundeswehr erfüllen.
Diese sollen sehen, dass ... sie sich darum nicht als die Dummen vorzukommen
brauchen, die es nicht verstanden haben, sich zu drücken.". Weiter meint
er: "Der Wehrdienst dient dem Staatsziel der Verteidigungsbereitschaft. In
gewisser Weise dient der Zivildienst dem gleichen Ziel. Denn ohne ihn würde die
Bereitschaft der Wehrpflichtigen schnell zurückgehen, den Dienst in der
Bundeswehr zu leisten. ... Offenbar fällt es schwer, ... zu wissen, dass dieser
Dienst nur dazu bestimmt ist, die Bundeswehr ... zu erhalten." Doch die
"Zivis" haben nicht nur Bedeutung in "Friedenszeiten",
sondern auch im Krieg. So gibt es in der BRD das Konzept der
Gesamtverteidigung, in das auch die "Zivis" eingebunden sind. Es
besagt, dass im Kriegsfall die gesamte Gesellschaft darauf ausgerichtet ist,
den Kampf der Armee an der Front zu unterstützen und so lange wie möglich
aufrecht zu erhalten. Die Zivis müssen dann bis sie 60 Jahre alt sind
unbefristet Zivildienst leisten, Blindgänger entschärfen, in der zivilen Bundeswehrverwaltung arbeiten
und dort u.U. eine Waffe tragen,
Arbeitsplätze besetzen, damit Soldaten an die Front gehen können, in Bundeswehrlazaretten
Soldatinnen pflegen, damit diese wieder an die Front gehen können, ... Ein
weiterer Grund, totalzuverweigern, ist der Zwangscharakter des Zivildienstes.
Den "Zivis" werden einige Grundrechte eingeschränkt, z.B. die
Unverletzlichkeit der Wohnung, die Freiheit der Person u.a., die
"Zivis" dürfen sich im Dienst nicht politisch betätigen,
Kriegsdienstverweigerer dürfen sich also nicht gegen den Krieg aussprechen.
Außerdem ist der Zivildienst ein antisozialer Dienst. So ist der Einsatz von
Tausenden "Zivis" meist im pflegerischen Bereich für die
Dienststellen sehr billig, gesamtwirtschaftlich gesehen aber teuer. Durch den
ZD entstehen hohe Kosten, es müssen für die durch die "Zivis"
arbeitslosen Fachkräfte, AltenpflegerInnen und KrankenpflegerInnen, Arbeitslosenhilfe/-geld oder Sozialhilfe
bezahlt werden, es gehen den Sozialversicherungen und der Staatskasse Einnahmen
verloren, das BAZ hat einen riesigen Etat, ... So sind die Kosten des ZD so
hoch, dass anstelle der "Zivis" genauso gut Fachkräfte bezahlt werden
könnten. Nicht zuletzt ist der Zivildienst ein staatlicher Zwangsdienst. Es
sollte hinterfragt werden, ob der bürgerlich-kapitalistisch-patriarchale Staat,
seine Widersprüche und seine Realität, etwas erhaltenswertes sind, oder ob wir
nicht für etwas besseres kämpfen sollten, aber der Zivildienst widerspricht
selbst bürgerlich-demokratischen Prinzipien.
An diesem Tag fand in Leipzig die bundesweite Demonstration gegen den Sicherheits- und Überwachungswahn in dieser Gesellschaft statt. Hintergrund ist die fast komplette Überwachung der Leipziger Innenstadt durch Kameras und die Ausdehnung dieses Bereiches auf sogenannte Kriminalitätsschwerpunkte und soziale Brennpunkte, insbesondere nach Connewitz. Dieser Stadtteil ist der Schwerpunkt der linken Szene in Leipzig. Gerade hier wurden viele Häuser besetzt und Szenetreffs eingerichtet. Die Auswahl Connewitz´ als Ziel des Staates begann schon vor der Kameraära. Gerade am Connewitzer Kreuz häufte sich die Präsenz polizeilicher SchlägerInnen; Übergriffe durch diese waren an der Tagesordnung. Deshalb begann aber auch hier der Widerstand dagegen. Gerade die berüchtigten Sylvesterkrawalle 19998/99 veranlassten die PolitikerInnen zum Handeln – eine Kamera wurde aufgestellt. Doch aufgrund der Tatsache, dass die Proteste daraufhin erst recht eskalierten, wurde diese eine Kamera wieder entfernt. Grund zum Optimismus ist das nicht. Schließlich gehen die Maßnahmen permanent weiter. Die Überwachung ganzer Einkaufszentren in immer mehr Städten per Kamera und private Sicherheitsdienste stellen die letzten verbliebenen öffentlichen Räume in Frage, weil eine Überwachung nur Sinn machen kann (wenn sie erfolgreich sein soll), wenn sie lückenlos ist. Hier greifen die Vorstellungen der Polizei, Politik und der kapitalistischen Struktur ineinander. Deshalb wurde nach Leipzig schließlich bundesweit mobilisiert. Daß das unter einem Ausspruch des Sexisten Al Bundys geschah („Es ist niemals falsch, das Richtige zu tun.“), ist dabei nicht gerade hilfreich gewesen.
Dennoch kamen am Ende weit über 3000 Menschen
zusammen, um zu protestieren. Die Polizei bewies dabei wieder einmal, inwieweit
Vorstellungen auf sie bezogen, Wirklichkeit sind: Neben den ständigen Kameras
entlang der Demoroute durch die Innenstadt, kamen mindestens 12 mobile
Überwachungskameras auf Häusern installiert zum Einsatz; zusätzlich die
üblichen Kamerwagen, Handkameras und Helmkameras. Mithin hatte die Polizei
endlich einmal die Gelegenheit, ihr Überwachungssystem zu perfektionieren. Und
so kam es dann auch zu den erwarteten Provokationen der Grünen: brutale
Schlägertrupps griffen unvermittelt und immer wieder DemonstrantInnen an, um
ihnen beispielsweise das Fronttransparent zu entreißen. Auch der Versuch der
Stadt Leipzig, diese Demonstration noch bis zuletzt gerichtlich verbieten zu
lassen, sprechen deutlich für die Absicht der Herrschenden, keinerlei Kritik an
ihrer Herrschaft und ihren Maßnahmen aufkommen zu lassen. Die Durchführung der
Demonstration allein ist da schon als Hoffnungsschimmer zu betrachten.
Über 850 Leute sind im Zuge der Proteste gegen die Tagung von IWF
und Weltbank in Prag am 26f. September festgenommen worden, etwas weniger als
die Hälfte davon besitzen nicht die tschechische Staatsbürgerschaft. Die legal
observers/ die Rechtshilfe in Prag spricht mittlerweile von "evidence of
torture" in den Gefängnissen. Informationen über die Lage der Verhaftungen
findet ihr auf folgenden Adressen:
deutsch http://www.no-racism.net/s26
englisch
http://prague.indymedia.org
Im folgenden ein Bericht über eine Aktivistin aus Wien, die in
Polizeigewalt schwer mißhandelt wurde sowie eine Presseaussendung von INPEG zu
der Gewalt in den Gefängnissen. Es wurden hierbei nur gesicherte Informationen
und keine Gerüchte verwendet!
Aktivistin
aus Wien wurde in Prag schwer mißhandelt!
Eine Aktivistin aus Wien wurde in Prag schwer verletzt. Sie wurde
am 26.9. in der Nähe des Kongress Zentrums verhaftet. Sie war dabei die
Sambagruppe/Sektor rosa zu filmen und wurde dabei von
"anti"-riotpolicemen (Sondereinsatzgruppe der Polizei) geprügelt und
verhaftet. Sie versuchte den Bullen zu erklären, dass sie alleine sei und es
kein Problem gäbe. Mit einem Polizeiauto wurde sie zum Gefängnis gebracht und
mit anderen Frauen in eine Zelle gesperrt. C. wurde von der Polizei verprügelt
bis sie nur noch violette Punkte sah und die nächsten 12 Stunden bewusstlos
war. Sie erlitt eine schwere Gehhirnerschütterung.
Bis zum 28.9. wurde den verhafteten Frauen weder Wasser noch Essen
gegeben. Die ärztliche Versorgung, ein Telefonat (gesetzlicher Anspruch auf
tel. gibt es in Tschechien) sowie die Bekanntgabe der Dienstnummern wurden
verweigert.
Nach ca. 30 Stunden wurde den Frauen gesagt, dass sie für 500
Kronen freigelassen werden. obwohl dieses vorgehen der Polizei nicht legal ist,
beschlossen die Frauen den betrag zu bezahlen. Freigelassen wurden sie jedoch
nicht. Frauen die sich gegen diese Behandlung zur wehr setzten wurden mit
Handschellen an die Bänke oder die wände der Zelle gefesselt. Die Polizisten
bedrohten die Frauen mit Pfefferspray und sexualisierter Gewalt. C. versuchte
einem der Bullen die Dienstnummer runterzureißen und zerschnitt sich dabei zwei
Finger bis zum Knochen. Mit dem blut schrieben die Frauen die dienstummern der
Polizisten, die sie erkennen konnten, an die wände. Erst daraufhin wurde C. ins
Polizeispital gebracht. C. wurde später von der Polizei verhört und sprang
dabei aus angst durch das Fenster im zweiten stock. Dabei brach sie sich ein
Bein und die hüfte.
im Spital erhielt sie keine schmerzmittel. Wenn sie zu lange
schrie, wurde an ihrem gebrochenen Bein gerüttelt. Vom Innenministerium wurde
eine Nachrichtensperre über c. verhängt. Bei einer Behandlung gelang es C.
einem Arzt das Handy zu klauen und damit die Notfallnummer zu verständigen.
Dadurch und durch den Anruf einer beherzten unbekannten Frau wurde es möglich
zu erfahren wo sich C. befindet. Trotzdem wurden weitere 12 Stunden und die
Mithilfe der örtlichen Rechtshilfe, deren Anwalt und dem Generalkonsul von
Österreich benötigt um sie besuchen zu können. C. durfte nur ausreisen wenn sie
ein Gelöbnis unterschriebt, zur Verhandlung in Prag zu erscheinen. Im
Augenblick wird ihr Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen.
Unter dem scheinheiligen Deckmantel einer "Konvention gegen
Cyberkriminalität" will eine Expertengruppe des Europarates bis Ende des Jahres
eine internationale Übereinkunft unterschriftsreif fertiggestellt haben, der
außer der EU auch die USA, Japan, Kanada und Südafrika beitreten wollen.
Offiziell soll sie sich gegen illegales Abhören, Angriffe auf Computersysteme,
Kinderpornographie und Urheberrechtsverletzungen (hallo Industrie...) richten.
Doch des Pudels Kern liegt in dem Teil des Dokuments, in dem genau dieses
Abhören und Angreifen rechtlich abgesichert werden soll:
"Sicherheitskräfte" sollen rechtmäßigen Zugang zu allen
auf Computern gespeicherten Daten haben, die Abhörmöglichkeit muß in Echtzeit
durch die Provider ermöglicht werden und jene müssen Inhalte "bestimmter
Kommunikationen" verpflichtend speichern. Das Paradies für die Netzbullen
sozusagen – Gute Nacht, Privatsphäre, gute Nacht, Datenschutz! mehr Infos:
Drei Beamte einer Zivilstreife haben einen Deutschkurden im Rahmen
einer "verdachtsunabhängigen Kontrolle" beleidigt, gewaltsam
entkleidet und verletzt. Unter der permanenten Erklärung, er habe keine Rechte,
wurde er festgenommen, beschimpft und mißhandelt. Auf seine Anzeige reagierten
die Beamten so wie sie es in der BRD immer tun: Sie erstatteten Gegenanzeige
wegen Widerstands, ihr Revierchef erklärte, er sehe den Ermittlungen gelassen
entgegen.
Ein Polizeibeamter wurde bei einer Verkehrskontrolle in Bayern
erschossen. Als Reaktion forderte die Gewerkschaft der Polizei GdP
"amerikanische Verhältnisse", was unter anderem Herantreten an
Fahrzeuge mit gezogener Knarre bedeuten soll.
Mit steigenden Zahlen von "in vegetativer Reaktion" oder
"Putativnotwehr" erschossenen Polizeiopfern muß also gerechnet
werden, so wie der in Thüringen erschossene Tourist. Und so geht es schon los bzw. weiter:
Gera, 17.10. Bei einem Polizeieinsatz ist ein 16jähriger durch
einen Schuß schwer verletzt worden. Ein Schuß auf einen Verdächtigen hatte sich
in den Fußgänger "verirrt".
Hagen, 19.10. Bei einer Fahrzeugkontrolle hat die Polizei einen
Mann durch Schüsse lebensgefährlich verletzt. Der Wagen mit zwei Insassen wurde
wegen eines Ermittlungsverfahrens von den Beamten kontrolliert. Dabei fielen
nach Angaben der Staatsanwaltschaft die Schüsse. Der angeschossene Mann wurde
noch in der Nacht notoperiert. Sein Zustand sei kritisch, hieß es.
Die
Revolution ist ein Pult,
ein
Podest in einer kleinen Schulen,
voll
von Bleistiften und Papier.
Die
Revolution ist das Kleid,
das
neue Kleid der Armen am Sonntag,
die
Hose und das saubere Hemd für jeden Tag.
Die
Revolution ist die Mahlzeit,
ist
ein gedeckter Tisch mit Krug und Gabel und Löffel
auf
karierter Decke
und immer einem zusätzlichen
Gedeck,
falls
Besuch kommt.
Die
Revolution ist die Erde,
sind
Pflüge, die durch die Maisfelder ziehen
und
eine Familie, die Gemüse anbaut.
Die
Revolution ist der Werktätige.
Die
Revolution ist der Arbeiter mit einer Blume.
Die
Revolution ist der Freund,
der
nicht an sich selbst denkt,
der
widerspricht und trotzdem Freund bleibt.
Die
Revolution ist der Indio.
Die
Revolution ist ein Buch
und ein freier Mensch.
Als der Anstreicher kam, hat er euch
versprochen
Daß da keiner mehr herumlaufen soll
Der nicht seinen Schweiß vergießen darf.
Viele bereiten jetzt den Krieg vor
So sind sie von der Straße.
Aber da sind immer noch viele, die zu viel
sind.
Im Krieg
Werden sie beschäftigt werden.
Nach dem Krieg
Werden sie nicht mehr da sein.
Die Polizei löste am 14.10. in Großfurra/Thür. ein Naziskinkonzert mit etwa 100 Teilnehmern auf, 21 bis 70 Personen wurden festgenommen. Es wurden außerdem CDs, Fahnen und rechte Symbole beschlagnahmt. Das Konzert sollte in einer ehemaligen Tischlerei stattfinden.
Vier Männer im Alter von 17 bis 22 Jahren wurden verhaftet, die in Jena zwei russische Gastwissenschaftler der Friedrich-Schiller-Universität überfallen und beraubt haben. Einer der Angegriffenen, ein 40-Jähriger, wurde dabei schwer, sein Kollege leicht verletzt. Der Überfall geschah bei Tageslicht und reiht sich nahtlos in die fortgesetzte Serie von Angriffen auf Nichtdeutsche bzw. Nichtrechte (nicht nur) in Jena ein. Allerdings unterscheiden sich die Reaktionen darauf: Trotz der Sommerantifaoffensive der Mitte werden die meisten Fälle immer noch verschwiegen oder verharmlost. Bei WissenschaftlerInnen ist der Gesichts- und Reputationsverlust dagegen enorm.
Die DVU bereitet sich auf das Ende der NPD vor: „Wer soll denn
einmal erfolgreich in allen Bereichen des öffentlichen Lebens deutsche
Interessen vertreten??? Die Massenverdummung wird von den herrschenden Parteien
und den Medien perfekt betrieben! Das wichtigste, vor allem für unsere jungen
Kameraden ist ein systematischer Schulungsrythmus! Dieser wurde bislang
vernachlässigt bzw. überhaupt nicht durchgeführt.
Veranstaltungshinweise:
11.11.2000 um 18:00 Uhr Toschis
Station in Zella-Mehlis
politische Informationsveranstaltung
uns ein allseitiges
Bildungsforum!
Hauptredner
Kamerad Otmar Wallner
19.11.2000 um 10:00 Uhr An
der Schmücke bei Oberhof
Gedenkveranstaltung
am Grabe eines deutschen Soldaten
der
Wehrmacht
DVU-Landesvorstand Thüringen Postfach 1151 99301 Arnstadt
Info Tel 0171/5837507; 03682/42195“
Und
setzt auf die Einzelverdummung.
"Wenn ihr zur Polizei geht, findet ihr euch im Sarg wieder". Gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Nötigung lautet der Vorwurf gegen einen 19jährigen Neonazi aus Eisenach. Sein Opfer: Ein geistig behinderter 19-jähriger Mann. Er war in die Wohnung über den Nazi eingezogen. Abends nach reichlich Bier mit drei Kumpanen ging der Nazi nach oben. Angeblich um den neuen Mieter zur Rede zu stellen. Dazu kam es nicht, denn bei dem Behinderten hielten sich ein 18jähriger und ein 13jähriger auf. Der 18jährige bekam unvermittelt die Faust ins Gesicht, weil er asiatische Gesichtszüge hat. Danach schlug der Nazi auf den Behinderten ein, mit der Faust und mit einer Gardinenstange. Bei dem 13jährigen beließ er es bei der genannten Drohung. Die beiden Besucher konnten schließlich flüchten, der Behinderte wurde dann gezwungen, mit nach unten in die Wohnung zu kommen. Dort hingen an den Wänden eine Reichskriegsflagge, Poster und selbstgemalte Bilder mit rechtsextremen Motiven. Dazu gab es ein fast einstündiges "Verhör". Und bei jeder falschen Anwort weitere Schläge und Tritte. Dazu wurde auch ein Gürtel mit schwerer Metallschnalle benutzt. Dass der Haupttäter aus der rechtsradikalen Szene kommt, liegt mehr als nahe. Das Opfer trug zum Teil schwere Prellungen an Schulter, Brustkorb und Gesicht davon - und ein psychisches Trauma. Sein Betreuer hat den Vorfall der Polizei gemeldet, für den Haftrichter war er kein Unbekannter: Im September ist er von ihm für eine gefährliche Körperverletzung zu vier Wochen Jugendarrest verurteilt worden.
Bei einem antifaschistischen
Spaziergang am 13.10. wurden durch Mitglieder des Bündnisses gegen Rechts
Erfurt Nazischmierereien und rassistische Plakate entfernt, mit
antirassistischen Losungen überzeichnet bzw. mit Plakaten gegen Rechts
überklebt.
In der Nacht vom Samstag, den 21.10., zum Sonntag, den 22.10.,
wurden drei Afrikaner von einer Gruppe Neo-Nazis in der Größe von etwa 20
Personen (junge Männer und Frauen) angegriffen. Es begann in einer Diskothek
namens Lin Denek, als P.K. auf der Tanzfläche geschlagen wurde als er mit
seiner Freundin tanzte, woraufhin jemand. den Vorschlag machte, dass es
angesichts eines derart brutalen Akts in dieser Disko besser sei heimzugehen.
Fünf von ihnen (drei Afrikaner und zwei junge Deutsche) verließen die Diskothek
und wurden von dieser Gruppe von Neo-Nazis im Alter von 20 bis 30 Jahren
verfolgt. Dabei beleidigten sie diese mit Ausdrücken wie „Affe“, „Nigger raus“,
die Mädchen schimpften sie Prostituierte. Außerdem zerbrachen sie ein paar
Meter von ihnen entfernt Flaschen, um ihnen Angst einzujagen. Als sie an der
Haltestelle ankamen, traf diese Gruppe sie vor einem Gedenkstein für die
Häftlinge des KZ Buchenwald und seiner Außenlager. Als die Nazis die Afrikaner vor dem Gedenkstein trafen, bewegte
sich einer von ihnen auf P.K. zu und gab ihm fünf Schläge auf den Kopf. Bis zu
diesem Zeitpunkt versuchte er, sich ruhig zu verhalten. Nach dem fünften Schlag
war es so schmerzhaft für ihn, dass er es nicht mehr aushalten konnte, da er an
die Wand gedrängt war. An diesem Punkt, verabreichte er dem Nazi einen Schlag,
der ihn zu Boden fallen ließ. Bevor der fiel, hielt er den Afrikaner fest und
zog ihn mit sich zu Boden. Während er fiel, nahm ein andere Neonazi einen Baseballschläger
und schlug ihn damit auf den Kopf und er fiel nieder. Zu diesem Zeitpunkt kamen
seine afrikanischen Brüder um ihn zu helfen, und ihn herauszuholen, bevor der
Mob über ihn herfallen konnte. Während er am Boden lag und versuchte, wieder zu
Bewusstsein zu kommen, wurden die anderen genau von jenem Mob geschlagen. Als er sich zu erheben
versuchte, und einen der Nazis, den größten von ihnen, mit einem Messer in der
Hand auf ihn zukommen sah, stand er sofort auf und ging zu seinen Freunden und
er erinnerte sich daran, daß er eine Spielzeugpistole in seiner Jacke hatte. Er
nahm seine Jacke und holte diese Pistole heraus. Das erschreckte die Nazis, so
daß sie zurück zu ihren Fahrzeugen liefen und z.T. wegfuhren. Jetzt hatten sie
die Möglichkeit die Polizei anzurufen, die kurze Zeit später mit drei
Streifenwagen anrückte. Als die Polizei eintraf, kamen die Nazis, die sich aus
Angst vor der Spielzeugpistole versteckt hatten, wieder. Sie waren aggressiver
als zuvor, nachdem sie mitbekommen hatten, daß die Polizei auf ihrer
Seite stand. Ein Nazi schlug J.A., und als dieser zurückschlug,
wurde er von einem Polizisten mit einem Stock so sehr geschlagen, dass dieser
zerbrach. Dadurch wurde Johns Hand verletzt. Die Freundin von P.K. versuchte,
den Polizisten die Situation zu erklären, aber sie wurde ignoriert, weil sie
für die Afrikaner Partei ergriff.
Als G.F. Handschellen angelegt werden sollten,
protestierte er bis die Polizei ihm androhte, ihn den Nazis zu übergeben. Also
wurden die drei Afrikaner mit Handschellen gefesselt und zur Polizeistation
gebracht, wo sie weiter inhuman behandelt wurden. Die drei waren sehr
erschrocken darüber, daß die Polizei anstatt sie zu schützen, mit den Nazis
sympathisierte, was sich auch in rassistischen Beleidigungen ausdrückte.
Außerdem wurden die Nazis
nicht gefesselt von der Polizei. Als sie auf der Polizeistation
waren, ging einer der Angreifer zu einem Kaffeeautomat, holte sich eine Tasse
Kaffee und schüttete das heiße Getränk auf J. Brust. Kurz darauf bekam J. mit,
daß die Polizei den Nazi aufforderte, das Gebäude zu verlassen. Nachdem alle
Polizeimaßnahmen beendet waren, wurden G. und J. entlassen, während P. noch bis
15.00 Uhr festgehalten und weiter mißhandelt und beleidigt wurde. Als er z.B.
fragte, ob die schmerzenden Handschellen abgenommen werden könnten, lachten die
Polizisten darüber. Einer sagte zu seinen Kollegen: „Hört mal, der Schwarze hat
Schmerzen“, und zu P. gewandt: „Das macht nichts, du bist doch nur ein Tier, du
kommst aus dem Busch. Warum bist du überhaupt hierher gekommen? Du solltest
zurück nach Afrika gehen.“ Während der gesamten Zeit erhielt P. nichts zu
trinken und zu essen. Völlig die
Tatsachen verdrehte schließlich der Polizeibericht, der der „Arnstädter Allgemeinen“
zugesandt wurde. Das zeigt, das die Polizei rassistisch ist und üble Methoden
gegen Ausländer anwendet. Es ist ein klares Beispiel dafür, wie die Polizei die
deutsche Bevölkerung gegen Flüchtlinge verteidigt, welche durch die
rassistischen Gesetze immer in einer gefährdeten Position sind. Wir fordern die
Abschaffung aller dieser Gesetze, wir fordern eine offene Gesellschaft und wir
fordern die Amtsenthebung des Arnstädter Polizeichefs, weil dieser
verantwortlich ist für diesen schwerwiegenden Vorfall in seinem
Zuständigkeitsbereich. Durch die Kollaboration der Polizei werden die Nazis zu
weiteren Angriffen auf AusländerInnen ermuntert, die sie als Ursache ihrer
Probleme ansehen. Und hier der Artikel
aus der Arnstädter Allgemeinen, Montag, 23.10.2000:
„Polizei tätlich angegriffen
Arnstadt. Zu einer Auseinandersetzung zwischen deutschen und
ausländischen Bürgern ist es am Sonntag gegen. 4.55 Uhr am Südbahnhof in
Arnstadt gekommen. Nach dem Notruf begaben sich sofort drei Streifenwagen zum
Ereignisort. Dort stellten die Beamten fest, dass drei Ausländer mit dunkler
Hautfarbe eine Gruppe von Deutschen verfolgte und tätlich angriff. Der zunächst
angetroffene Ausländer, der gerade einer deutschen Frau hinterherrannte, wurde
durch die Polizeibeamten aufgefordert, davon abzulassen. Da er dem nicht
nachkam, wurde er mit körperlicher Gewalt dazu gezwungen. Hierbei kam es zum
Widerstand gegen die Vollstreckungsbeamten, dabei richtete der ausländische
Bürger kurzzeitig eine Pistole gegen die Polizeibeamten. Diese vermeintliche
Waffe konnte ihm durch die Polizisten abgenommen werden. Es stellte sich
heraus, dass es sich um eine Spielzeugpistole handelte. Als der tatverdächtige
Ausländer vorläufig festgenommen worden war, versuchten zwei weitere Ausländer,
ihn gewaltsam zu befreien. Erst mit Hilfe der anwesenden Deutschen wurden die
Ausländer unter Kontrolle gebracht und vorläufig festgenommen. Drei
Polizeibeamte und zwei deutsche Bürger wurden leicht verletzt. Bei den drei
ausländischen Tatverdächtigen handelt es sich um Asylbewerber aus Kenia und Sierra
Leone zwischen 18 und 25 Jahren. Warum es zur Auseinandersetzung kam, konnte
noch nicht zweifelsfrei geklärt werden. Offensichtlich kam es bereits in einer
Diskothek in Arnstadt zu Beleidigungen zwischen den beiden Gruppen.“ Die Formulierungen erinnern stark an
Polizeijargon. Vermutlich wurde der Polizeibericht (fast) wörtlich übernommen.
Neonazis aus Eisenach sind weiterhin gegen ihre politischen GegnerInnen aktiv. So wird seit Anfang Oktober auf der Internetseite des sogenannten "Nationalen und Sozialen Aktionsbündnis Westthüringen" (einer Teilgliederung des THS!) indirekt zur Gewalt gegen Eisenacher AntifaschistInnen aufgerufen. Unter der Rubrik "Anti-Antifa" werden mit dem Hinweis, dass es sich hier um die "Linksextremistische Szene" der Stadt handeln würde, Namen langjährig aktiver Antifaschisten genannt. Unter Anti-Antifa-Arbeit verstehen Neonazis das Sammeln und Veröffentlichen von Informationen über den politischen Gegner mit dem Ziel, die betroffenen Personen einzuschüchtern und angreifbar zu machen. Unter den auf der Homepage genannten "Linksextremisten" findet sich auch der Vorsitzende des Personalrates der Stadt und des DGB-Ortskartells Eisenach, Roland Wanitschka, wieder. Schon seit Beginn der 90iger Jahre arbeitet er gegen den seither zunehmenden Rassismus. Aus diesem Grund wurde er von einer Schülerin als Kandidat für den Preis "Das unerschrockene Wort" vorgeschlagen. Dieser Preis wird jährlich durch die Lutherstädte verliehen. Die Lutherstadt Eisenach, mit eigenem Vorschlagsrecht, konnte sich jedoch "nicht über den Kandidaten einig werden". Wanitschka konnte so den Preis, der doch ein deutliches Zeichen der Anerkennung seiner Arbeit gewesen wäre, nicht erhalten. Antifaschistisch engagierte Menschen standen in der Vergangenheit aber auch des öfteren im Visier des Innenministeriums. So polemisierte das Innenministerium und der Thüringer Verfassungsschutz in den vergangenen Jahren gegen diejenigen, die nicht erst seit diesem Sommer Neofaschismus und Rassismus den Kampf angesagt haben. Hiervon betroffen: Auch die auf der Homepage des "NSAW" genannten Antifaschisten. Diese stellten bei der Staatsanwaltschaft Mühlhausen Strafantrag stellen. Gleichzeitig erwarten sie, dass den Rufen nach Zivilcourage endlich Taten folgen. Die Stadt Eisenach könnte zum Beispiel die Situation von nichtrechten Jugendlichen verbessern, indem sie der Forderung nach einem selbstverwalteten Jugendzentrum nachkommt. Ebenso müsse sich die Situation von Flüchtlingen spürbar verbessern: Eine Auszahlung von Bargeld anstatt der bisherigen Wertgutscheine wäre ein kleiner Ansatz.
Passend zu Eisenach: Der Stadtrat von Halle hat Martin Walser für den Preis "Das unerschrockene Wort" vorgeschlagen. Die Ehrung wird jährlich durch die 13 Luther-(übrigens ein glühender Antisemit)-Städte an "couragierte Personen" vergeben, die "zukunftsgerichtete Überlegungen ... gegenüber Widerständen vertreten haben".
06.09. Gera: Die JN Gera verteilt
Flugblätter gegen das mögliche NPD- Verbot vor einer Schule.
09.09. Jena: Ein bekannter Jungnazi (Eric
Bathke) greift einen Jugendlichen an und bedroht ihn mit einem Schlagring.
13.09. Jena: Prozess gegen den Neonazi
Matthias Klose, der zusammen mit 15 anderen am 26. April 2000 zwei Jugendliche
in Jena-Winzerla brutal überfallen und zusammengeschlagen hatte. Das Urteil: im
wesentlichen Arbeitsstunden, es handele sich ja nur um eine jugendliche
Verfehlung.
14.09. Gera: Rechtsextreme Propagandaverteilaktion vor
zwei Geraer Grundschulen (sic!), vom Ordnungsamt genehmigt.
15.09. Mühlhausen: Unbekannt sind in Mühlhausen
in einen Kindergarten eingebrochen und haben die Räume mit Hakenkreuzen und
SS-Runen beschmiert. Ausserdem seien bei dem Einbruch in der Nacht zum Samstag
Fußböden, Wände und Schränke im gesamten Gebäude mit volksverhetzenden Parolen
besprüht worden, wie die Polizei erst am Sonntag mitteilte.
15.09. Jena/Rudolstadt: Veranstaltung mit Claus
Nordbruch in Jena und Rudolstadt.
16.09. Jena-Nord: Ein Jugendlicher wird von
Neonazis angegriffen und zusammengeschlagen. Dabei zieht er sich Verletzungen
im Gesicht zu.
19.09. Jena: Auf dem Marktplatz werden
drei Jugendliche von vier Jungnazis mit 'Sieg Heil'- Rufen angepöbelt.
Jugendliche aus der JG Stadtmitte versuchen zu schlichten, dabei gehen die
Täter zum Teil tätlich gegen die Anwesenden vor.
21.09. Jena: Erneut wird ein Jugendlicher
von dem bereits oben erwähnten Jungnazi Eric Bathke bedroht.
23.09. Jena-Lobeda:
Ein
Jugendlicher wird im Jugendclub 'Impuls' tätlich angegriffen und ins Gesicht
geschlagen.
23.09. Jena-Lobeda: Ein weiterer Jugendlicher
wird von Neonazis auf eine Strassenbahngleis geworfen und zusammengeschlagen.
Er zieht sich erhebliche Verletzungen im Mundbereich zu.
27.09. Erfurt: NPD Aktivisten verteilen
Flugblätter gegen das mögliche NPD Verbot.
27.09. Erfurt: Ein Gruppe Naziglatzen
pöbelt zwei Afrikaner an und werden handgreiflich. Engagierte BürgerInnen
verhindern schlimmeres.
28.09. Schmalkalden: Patrick Wieschke,
stellvertretender Vorsitzender des Thüringer JN-Landesverbands und Kopf der
Kameradschaft Eisenach, hetzt in einem per Postwurfsendung in Schmalkalden
verteilten 'Bürgerinfo' gegen die Einrichtung eines Flüchtlingsheimes in
Schmalkalden.
29.09. Zella-Mehlis: In der Nacht vom 29.9. zum
30.09. kam es in Zella-Mehlis erneut zu einem Naziübergriff gegen Punks. Nach
dem mehrere einheimische sowie auswärtige Nazi-Skins mit Baseball-Keulen und
Eisenstangen versuchten einen Punkertreffpunkt im Stadtteil Struth anzugreifen,
konnten diese durch eine kurzfristige antifaschistische Mobilisierung aus dem
Stadtteil verjagt werden. Dennoch ließen sie nicht locker und griffen etwas
später in der Innenstadt einen Punker mit einer Axt an. Er erlitt mehrere Platzwunden
sowie Rippenbrüche. Schlimmeres konnte durch das Eingreifen einer kleinen
Punkergruppe verhindert werden.
30.09. Jena-Nord: Wildes Zeltlager von 47
Jungnazis vorwiegend aus Jena, aber auch aus Saalfeld und Rudolstadt. Erst am
Sonntag Mittag von der Polizei aufgelöst, weil die Nazis ihren Rausch
ausschlafen sollten.